An der strategisch günstig gelegenen, schmalsten Stelle der Kieler Außenförde verbirgt sich heute hinter dichtem Gehölz und für den Laien unsichtbar
ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung:
Die Festung Friedrichsort,
die letzte Seefestung Deutschlands aus dem 17. Jahrhundert.
Unter dänischer Krone 1632-37 zum Schutz vor schwedischen Angriffen errichtet,
präsentierte sie sich einst als eine für den skandinavischen Raum typische Anlage,
die als unregelmäßiges Fünfeck mit drei seeseitigen und zwei landseitigen Bastionen,
grasbedeckten Wällen und Gräben gestaltet war.
In ihrer Geschichte nutzten Dänen, Schweden, Schleswig-Holsteiner und Preußen die Festung;
sie wurde mehrfach erweitert und geschliffen, wehrhafter wieder aufgebaut und zuletzt entfestigt.
Sie war Flüchtlingslager, Bundeswehrstandort und ist heute Industriestandort.
Von der einst stolzen Seefestung blieb heute ein historisch-ökologisches Konglomerat,
das ein beeindruckendes Zeugnis der wechselvollen Stadtgeschichte Kiels
und der gesamten Landesgeschichte Schleswig-Holsteins der letzten 350 Jahre ablegt.
Dort fand am 8. September 2013 die Zentrale Eröffnungsveranstaltung zum Tag des offnen Denkmals statt.
8.September 2019 Am Sonntag findet eine
Veranstaltung zum Tag des offnen Denkmals
statt.
Führungen starten um 10:00 und um 14:00 Uhr. Treffpunkt ist vor dem Tor zur Festung.
14.April 2019 Am Sonntag findet eine
Veranstaltung mit der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte als Kooperationspartner
statt.
Führungen starten um 10:00 und um 14:00 Uhr. Treffpunkt ist vor dem Tor zur Festung.
9.September 2018 Am Sonntag findet eine
Veranstaltung zum Tag des offnen Denkmals
statt.
Führungen starten um 10:00 und um 14:00 Uhr. Treffpunkt ist vor dem Tor zur Festung.
25.März 2018 Am Sonntag finden zwei öffentliche
Führungen statt.
Die Führungen starten um 10:00 und um 14:00 Uhr. Treffpunkt ist vor dem Tor zur Festung.
Es werden zu diesen Terminen auch für Kinder und Jugendlichen geeignete Führungen angeboten.
Der Verein der Freunde der Festung Friedrichsort e.V.
heißt Sie auf seiner website herzlich willkommen.
Sie erhalten hier Informationen über die Festung Christianspries/Friedrichsort, unseren Verein, unsere Ziele, über Veranstaltungen, aber auch Besichtigungs- möglichkeiten unter fachkundiger Führung.
Gegründet wurde unser Verein im Jahre 2004 unter der ursprünglich nur als Arbeitstitel verwendeten Überschrift "Freunde der Festung Friedrichsort" aus einer Projektarbeit der Stadt Kiel heraus, die bereits Mitte der 1990er Jahre in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungs- und Kulturamt begann.
Ziel war und ist es weiterhin, die Festung Friedrichsort zumindest in dem jetzigen Zustand zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich und erlebbar zu machen und damit diesem historisch bedeutsamen Kulturdenkmal einen gebührenden Platz in der schleswig-holsteinischen Landesgeschichte zu verschaffen.
Dazu dienen unsere Veranstaltungen in der Festung, Besichtigungen und Begegnungen mit Zeitzeugen sowie das vom Verein im Jahr 2012 herausgegebene Buch "Die Festung Friedrichsort"
- Ostseegeschichte an der Kieler Förde - von Jann M. Witt., aber auch die von unseren Vereinsmitgliedern in der Festung eingerichteten Ausstellungsräume.
Inzwischen hat der Verein zahlreiche Kontakte zu ausländischen Vereinen und Initiativen aufgebaut und Studienreisen unternommen.
Die Seefestung ist zwar nicht sehr spektakulär, aber sie nimmt eine einmalige Stellung an der deutschen Küste ein. An der landschaftlich wunderschönen Schnittstelle zwischen Meer und Land, Strand und Indusriegebiet hat sie einen bedeutenden Stellenwert in der schleswig-holsteinischen und skandinavischen Geschichte.
Andererseits bedeutet historisches Kulturdenkmal für uns nicht nur Geschichte, sondern auch Zukunft und Weiterentwicklung.
Daran können Sie mitwirken.
Wir würden uns freuen, wenn wir Ihr Interesse an unserer Arbeit wecken konnten.
Weitere Mitglieder sind in unserem Verein jederzeit willkommen.
Mit freundlichem Gruß,
der Verein der Freunde der Festung Friedrichsort
Verein der Freunde Festung Friedrichsort e.V.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. Oktober 2010
§ 1 Bezeichnung - Sitz - Zweck
Der Verein der Freunde der Festung Friedrichsort e.V. mit Sitz in Kiel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur - und Denkmalpflege sowie der Völkerverständigung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Bewahrung der kulturgeschichtlichen Bedeutung der seit 1966 als Baudenkmal und archäologisches Denkmal unter Denkmalschutz stehenden Festung Friedrichsort. Es sollen eigene Inititativen durchgeführt bzw. die Aktivitäten Dritter unterstützt und Kooperationspartnerschaften angestrebt werden, die geeignet sind, den historischen Ort der Festung Friedrichsort mit seinen vorhandenen Strukturen zu erhalten und für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen.
§ 2 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Ausgaben begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem können juristische Personen und gewerbliche Unternehmen die Mitgliedschaft erwerben. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Die Beitrittserklärung ist an den Vorstand zu richten, der über deren Annahme durch schriftliche Mitteilung entscheidet. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt ferner durch Tod der natürlichen Person, durch Auflösung des gewerblichen Unternehmens oder durch den Ausschluss aus dem Verein.
Der Ausschluss kann erfolgen:
1. bei grobem Verstoß gegen die Ziele und den Zweck des Vereins und die Satzung
2. bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages
Über den Ausschluss beschließt der Vorstand und begründet ihn schriftlich. Gegen diesen Beschluss kann das Mitglied binnen einen Monats Widerspruch erheben. Über den Ausschluss entscheidet sodann endgültig die Mitgliederversammlung
§ 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr durch schriftliche Einladung des Vorstandes mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen und unter Angabe einer Tagesordnung einberufen. Anträge für die Mitgliederversammlung müssen spätestens 8 Tage vorher schriftlich bei dem/der Vorsitzenden eingehen. Stimmberechtigt ist, wer seinen Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr entrichtet hat.
In der Mitgliederversammlung des Geschäftsjahres nimmt diese den Geschäftsbericht des/der Vorsitzenden entgegen, erteilt Entlastung für die Geschäftsführung, erledigt die eingelaufenen Anträge der Mitglieder und nimmt alle 2 Jahre die Neuwahl des Vorstandes vor. Weiter wählt die Mitgliederversammlung zwei nicht dem Vorstand angehörende Mitglieder als Kassenprüfer(-innen).
Jede ordentlich eingeladene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. die Mitgliederversammlung beschließt grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die von dem/der Vorsitzenden - in deren Verhinderung von dem/der stellvertretenden Vorsitzenden - und dem/der Schriftführer(-in) unterzeichnet wird.
Für eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erforderlich. Auf Antrag von mindestens 10 Prozent der Mitglieder ist der Vorstand verpflichtet eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliederversammlung legt die Mitgliedsbeiträge fest. Unabhängig von der Höhe des Mitgliedsbeitrages hat jedes Mitglied nur eine Stimme.
§ 7 Vorstand - Amtsperiode
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand setzt sich zusammen aus
a) Vorsitzende/r
b) Stellvertretende/r Vorsitzende/r
c) Kassenwart/in
d) Schriftführer/in
e) bis zu fünf Besitzer/innen
Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Neuwahl / Wiederwahl im Amt.
§ 8 Vertretungsvollmacht des Vorstands
Den Vorstand im Sinn des § 26 BGB bilden die unter § 7 Buchstaben a) bis e) genannten Personen. Der Verein wird vertreten durch die/den Vorsitzende/n allein oder durch die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Im Innenverhältnis gilt, dass die/der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied erst bei Verhinderung des Vorsitzenden vertreten darf. Beschlussfähig ist der Vorstand, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Für Beschlüsse vom Vorstand gilt die Stimmenmehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der vorsitzenden Person. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 9 Geschäftsjahr und Kassenprüfung
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Jahresrechnung ist durch die beiden Kassenprüfer(-innen) bis spätestens 30. April des neuen Geschäftsjahres zu prüfen. Sie geht hierauf an die Mitgliederversammlung zwecks Erteilung der Entlastung.
§ 10 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Landeshauptstadt Kiel mit der Maßgabe, dass es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Kultur- und Denkmalpflege im Stadtteil Kiel-Friedrichsort zu verwenden ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
Für alles was nicht ausdrücklich in dieser Satzung geregelt ist, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Kiel, den 26. Oktober 2010
Wir bieten für Interessierte in regelmäßigen Abständen Besichtigungen der Festung Friedrichsort an.
Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit uns auf.
Das Wirtschafts- und Kulturfestival im Rahmen der "Vision 2005" der Industrie- und Handelskammern Flensburg und Kiel lockte insbesondere wegen des Symposiums zum Thema "Historisches Erbe und moderner Wirtschaftsstandort" in Kooperation zwischen dem Verein der Freunde der Festung Friedrichsort mit Partnern aus Wirtschaft und Politik in Kiel zahlreiche Besucher in die Festung.
Theachers Blues Band gastierte bei den Freunden der Festung Friedrichsort
Anfahrt:
Kontakt & Impressum:
Verein der Freunde der Festung Friedrichsort e. V.
1. Vorsitzender:
Dr. Kai Clausen2. Vorsitzender:
Dr. Jens RönnauKontaktadresse Schriftverkehr:
Registergericht: Amtsgericht Kiel
Registernummer: VR 5641 KI
V.i.S.d § 55 Abs. 2 RStV: