FREUNDE DER FESTUNG
FRIEDRICHSORT e.v.


An der strategisch günstig gelegenen, schmalsten Stelle der Kieler Außenförde verbirgt sich heute hinter dichtem Gehölz und für den Laien unsichtbar
ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung:
Die Festung Friedrichsort, die letzte Seefestung Deutschlands aus dem 17. Jahrhundert. Unter dänischer Krone 1632-37 zum Schutz vor schwedischen Angriffen errichtet, präsentierte sie sich einst als eine für den skandinavischen Raum typische Anlage, die als unregelmäßiges Fünfeck mit drei seeseitigen und zwei landseitigen Bastionen, grasbedeckten Wällen und Gräben gestaltet war. In ihrer Geschichte nutzten Dänen, Schweden, Schleswig-Holsteiner und Preußen die Festung; sie wurde mehrfach erweitert und geschliffen, wehrhafter wieder aufgebaut und zuletzt entfestigt. Sie war Flüchtlingslager, Bundeswehrstandort und ist heute Industriestandort. Von der einst stolzen Seefestung blieb heute ein historisch-ökologisches Konglomerat, das ein beeindruckendes Zeugnis der wechselvollen Stadtgeschichte Kiels und der gesamten Landesgeschichte Schleswig-Holsteins der letzten 350 Jahre ablegt.

Dort fand am 8. September 2013 die Zentrale Eröffnungsveranstaltung zum Tag des offnen Denkmals statt.


Veranstaltungskalender


  • 8.September 2019 Am Sonntag findet eine Veranstaltung zum Tag des offnen Denkmals statt.
    Führungen starten um 10:00 und um 14:00 Uhr. Treffpunkt ist vor dem Tor zur Festung.

  • 14.April 2019 Am Sonntag findet eine Veranstaltung mit der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte als Kooperationspartner statt.
    Führungen starten um 10:00 und um 14:00 Uhr. Treffpunkt ist vor dem Tor zur Festung.

  • 9.September 2018 Am Sonntag findet eine Veranstaltung zum Tag des offnen Denkmals statt.
    Führungen starten um 10:00 und um 14:00 Uhr. Treffpunkt ist vor dem Tor zur Festung.

  • 25.März 2018 Am Sonntag finden zwei öffentliche Führungen statt.
    Die Führungen starten um 10:00 und um 14:00 Uhr. Treffpunkt ist vor dem Tor zur Festung. Es werden zu diesen Terminen auch für Kinder und Jugendlichen geeignete Führungen angeboten.










Der Verein der Freunde der Festung Friedrichsort e.V.
heißt Sie auf seiner website herzlich willkommen. Sie erhalten hier Informationen über die Festung Christianspries/Friedrichsort, unseren Verein, unsere Ziele, über Veranstaltungen, aber auch Besichtigungs- möglichkeiten unter fachkundiger Führung.

Gegründet wurde unser Verein im Jahre 2004 unter der ursprünglich nur als Arbeitstitel verwendeten Überschrift "Freunde der Festung Friedrichsort" aus einer Projektarbeit der Stadt Kiel heraus, die bereits Mitte der 1990er Jahre in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungs- und Kulturamt begann. Ziel war und ist es weiterhin, die Festung Friedrichsort zumindest in dem jetzigen Zustand zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich und erlebbar zu machen und damit diesem historisch bedeutsamen Kulturdenkmal einen gebührenden Platz in der schleswig-holsteinischen Landesgeschichte zu verschaffen. Dazu dienen unsere Veranstaltungen in der Festung, Besichtigungen und Begegnungen mit Zeitzeugen sowie das vom Verein im Jahr 2012 herausgegebene Buch "Die Festung Friedrichsort" - Ostseegeschichte an der Kieler Förde - von Jann M. Witt., aber auch die von unseren Vereinsmitgliedern in der Festung eingerichteten Ausstellungsräume. Inzwischen hat der Verein zahlreiche Kontakte zu ausländischen Vereinen und Initiativen aufgebaut und Studienreisen unternommen. Die Seefestung ist zwar nicht sehr spektakulär, aber sie nimmt eine einmalige Stellung an der deutschen Küste ein. An der landschaftlich wunderschönen Schnittstelle zwischen Meer und Land, Strand und Indusriegebiet hat sie einen bedeutenden Stellenwert in der schleswig-holsteinischen und skandinavischen Geschichte. Andererseits bedeutet historisches Kulturdenkmal für uns nicht nur Geschichte, sondern auch Zukunft und Weiterentwicklung. Daran können Sie mitwirken. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihr Interesse an unserer Arbeit wecken konnten. Weitere Mitglieder sind in unserem Verein jederzeit willkommen.

Mit freundlichem Gruß,
der Verein der Freunde der Festung Friedrichsort

Verein der Freunde Festung Friedrichsort e.V.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. Oktober 2010

§ 1 Bezeichnung - Sitz - Zweck

Der Verein der Freunde der Festung Friedrichsort e.V. mit Sitz in Kiel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur - und Denkmalpflege sowie der Völkerverständigung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Bewahrung der kulturgeschichtlichen Bedeutung der seit 1966 als Baudenkmal und archäologisches Denkmal unter Denkmalschutz stehenden Festung Friedrichsort. Es sollen eigene Inititativen durchgeführt bzw. die Aktivitäten Dritter unterstützt und Kooperationspartnerschaften angestrebt werden, die geeignet sind, den historischen Ort der Festung Friedrichsort mit seinen vorhandenen Strukturen zu erhalten und für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen.


§ 2 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Ausgaben begünstigt werden.


§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem können juristische Personen und gewerbliche Unternehmen die Mitgliedschaft erwerben. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Die Beitrittserklärung ist an den Vorstand zu richten, der über deren Annahme durch schriftliche Mitteilung entscheidet. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt ferner durch Tod der natürlichen Person, durch Auflösung des gewerblichen Unternehmens oder durch den Ausschluss aus dem Verein.

Der Ausschluss kann erfolgen:
1. bei grobem Verstoß gegen die Ziele und den Zweck des Vereins und die Satzung
2. bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages
Über den Ausschluss beschließt der Vorstand und begründet ihn schriftlich. Gegen diesen Beschluss kann das Mitglied binnen einen Monats Widerspruch erheben. Über den Ausschluss entscheidet sodann endgültig die Mitgliederversammlung


§ 4 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.


§ 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr durch schriftliche Einladung des Vorstandes mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen und unter Angabe einer Tagesordnung einberufen. Anträge für die Mitgliederversammlung müssen spätestens 8 Tage vorher schriftlich bei dem/der Vorsitzenden eingehen. Stimmberechtigt ist, wer seinen Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr entrichtet hat.
In der Mitgliederversammlung des Geschäftsjahres nimmt diese den Geschäftsbericht des/der Vorsitzenden entgegen, erteilt Entlastung für die Geschäftsführung, erledigt die eingelaufenen Anträge der Mitglieder und nimmt alle 2 Jahre die Neuwahl des Vorstandes vor. Weiter wählt die Mitgliederversammlung zwei nicht dem Vorstand angehörende Mitglieder als Kassenprüfer(-innen).
Jede ordentlich eingeladene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. die Mitgliederversammlung beschließt grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die von dem/der Vorsitzenden - in deren Verhinderung von dem/der stellvertretenden Vorsitzenden - und dem/der Schriftführer(-in) unterzeichnet wird.
Für eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erforderlich. Auf Antrag von mindestens 10 Prozent der Mitglieder ist der Vorstand verpflichtet eine Mitgliederversammlung einzuberufen.


§ 6 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliederversammlung legt die Mitgliedsbeiträge fest. Unabhängig von der Höhe des Mitgliedsbeitrages hat jedes Mitglied nur eine Stimme.


§ 7 Vorstand - Amtsperiode

Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand setzt sich zusammen aus
a) Vorsitzende/r
b) Stellvertretende/r Vorsitzende/r
c) Kassenwart/in
d) Schriftführer/in
e) bis zu fünf Besitzer/innen

Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Neuwahl / Wiederwahl im Amt.


§ 8 Vertretungsvollmacht des Vorstands

Den Vorstand im Sinn des § 26 BGB bilden die unter § 7 Buchstaben a) bis e) genannten Personen. Der Verein wird vertreten durch die/den Vorsitzende/n allein oder durch die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Im Innenverhältnis gilt, dass die/der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied erst bei Verhinderung des Vorsitzenden vertreten darf. Beschlussfähig ist der Vorstand, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Für Beschlüsse vom Vorstand gilt die Stimmenmehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der vorsitzenden Person. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.


§ 9 Geschäftsjahr und Kassenprüfung

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Jahresrechnung ist durch die beiden Kassenprüfer(-innen) bis spätestens 30. April des neuen Geschäftsjahres zu prüfen. Sie geht hierauf an die Mitgliederversammlung zwecks Erteilung der Entlastung.


§ 10 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Landeshauptstadt Kiel mit der Maßgabe, dass es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Kultur- und Denkmalpflege im Stadtteil Kiel-Friedrichsort zu verwenden ist.


§ 11 Schlussbestimmungen

Für alles was nicht ausdrücklich in dieser Satzung geregelt ist, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.


Kiel, den 26. Oktober 2010


Beitrittserklärung:

Hier können Sie die Beitrittserklärung für den Verein der Freunde Festung Friedrichsort e.V. herunterladen.


Geschichte der Festung Friedrichsort:

  • 1631-43: Bau der Festung „Christianspries“ durch Christian IV., König von Dänemark
  • 1643-45: Eroberung / Besetzung durch Schweden
  • 1645: Rückgabe an Dänemark
  • 1648: Festung aus diplomatischen Gründen geschleift
  • 1661-67(1690): Wiederaufbau der vergrößerten Festung „Friedrichsort“ durch Friedrich III.
  • 1813/14: Belagerung / 4-wöchige Besetzung durch schwedische Truppen; Rückgabe an Dänemark
  • 1831/32: Lornsen in Festungshaft wegen Agitation für ein unabhängiges Schleswig-Holstein
  • 1848-51: schleswig-holsteinische Erhebung; Kieler Bürgerwehr unter Siemens besetzt Festung
  • 1852: nur noch 2 Trainsoldaten und ein pensionierter Offizier als dänische Festungsbesatzung
  • 1864: Deutsch-dänischer Krieg; Ende der dänischen Oberhoheit über Schleswig-Holstein. – Preußen besetzen die Festung
  • 1865: Friedrichsort Sitz der Festungsbaubehörde
  • 1866/69/76: Bau von Leuchtturm und Kasematten
  • 1867: Preußen annektiert Schleswig-Holstein
  • 1866 - ca. 1900: westlich der Festung entsteht das „alte“ Friedrichsort, u.a. mit Redoute, Minendepot, Torpedowerkstatt, Kaserne, Lazarett, Garnisonschule und –kirche
  • 1870/71: Deutschfranzösischer Krieg. Hafensperre
  • 1872: Jahrhundertflut – Hochwasser im Festungshof
  • 1914-18: 1. Weltkrieg. - Friedrichsort zwar hochgerüstet, aber keine Kampfhandlungen
  • 1915: Ringelnatz „Mariner“ im Minendepot Friedrichsort
  • 1919: Zerstörung aller militärischen Anlagen. – Nordwall der Festung wird in den Graben geschoben; Gebäude dienen als Unterkunft u.a. für Familien aus Westpreußen u. Posen
  • 1922: Marine kehrt in Teile der Festung zurück (u.a. Funkstelle, Signalstation, Salutbatterie)
  • 1924: Kindererholungsheim in Teilen der Gebäude
  • 1933: Seesportschule der SA in der Festung
  • 1935: 1. Marine-Ergänzungsabteilung in den Kasematten
  • 1939-45: 2. Weltkrieg. - In der Festung: Flak, Arbeitskompanien und Fremdarbeiter
  • 1945: Bomben zerstören die letzten Gebäude aus dänischer Zeit (Torbaracke und Zeughaus)
  • 1946-57: Flüchtlinge / Vertriebene in der Festung
  • 1958-74: Obdachlosenlager „Alte Festung“
  • 1956: Bundeswehr übernimmt die Festung
  • 1961: Bundeswehr zäunt Festungsgelände ein (ohne Kasematte I); kein freier Zugang mehr
  • 1966: Festung wird unter Denkmalschutz gestellt
  • 1972: Zuschüttung des westlichen Festungsgrabens
  • 1993: Erstmals öffnet die Festung am „Tag des offenen Denkmals“ - 3.500 Besucher!
  • 2004: „Verein der Freunde der Festung Friedrichsort“ gegründet; Bundeswehr verlässt Festung
© Volker Landa, Kiel









Besichtigungen:

Wir bieten für Interessierte in regelmäßigen Abständen Besichtigungen der Festung Friedrichsort an.
Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit uns auf.


Anstehende Termine können Sie unter Veranstaltungen finden.
Besuch aus Dänemark
Harderslev Garden stürmt die Festung




Offene Festung-Friedrichsort

Das Wirtschafts- und Kulturfestival im Rahmen der "Vision 2005" der Industrie- und Handelskammern Flensburg und Kiel lockte insbesondere wegen des Symposiums zum Thema "Historisches Erbe und moderner Wirtschaftsstandort" in Kooperation zwischen dem Verein der Freunde der Festung Friedrichsort mit Partnern aus Wirtschaft und Politik in Kiel zahlreiche Besucher in die Festung.




Teile der Festungsanlage




Bluesrhythmen im Kreuzgewölbe

Theachers Blues Band gastierte bei den Freunden der Festung Friedrichsort

Anfahrt:

  • Anfahrt über die B 503,
  • Fördestraße,
  • Friedrichsorter Straße,
  • Brauner Berg,
  • in den Deichweg
  • Der Zugang zur Festung
  • befindet sich am Deichweg.
  • Besichtigungen in Absprache
  • mit dem Verein der
  • Freunde der Festung
  • Friedrichsort e.V.

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Kontakt & Impressum:

Verein der Freunde der Festung Friedrichsort e. V.


1. Vorsitzender:

Dr. Kai Clausen

2. Vorsitzender:

Dr. Jens Rönnau


Kontaktadresse Schriftverkehr:


Verein der Freunde der Festung Friedrichsort e. V.
Dr. Kai Clausen

c/o Kiellinie 86
24105 Kiel
info(at)festung-friedrichsort.org


Registergericht: Amtsgericht Kiel
Registernummer: VR 5641 KI



V.i.S.d § 55 Abs. 2 RStV:


Dr. Kai Clausen

c/o Kiellinie 86
24105 Kiel
info(at)festung-friedrichsort.org